· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeitsrecht
Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit: Das Attac-Urteil und seine Folgen für die Praxis
| Attac ist gemeinnützig, und das rückwirkend bis zum Jahr 2010. Das hat das FG Hessen entschieden. Wenn Sie die Organisation unterstützt haben, haben Sie jetzt die Chance, Spenden und Mitgliedsbeiträge steuermindernd als Sonderausgaben geltend zu machen. In dem Rechtsstreit (und dem Urteil) geht es aber um mehr; nämlich um grundlegende Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts. Das FG hat sich nämlich auch Gedanken darüber gemacht, was der gemeinnützige Zweck der „Förderung des demokratischen Staatswesens“ umfasst und was politische Bildung alles beinhalten darf. |
Der Ausgangspunkt: Attac wurde Gemeinnützigkeit entzogen
Das Finanzamt hatte Attac die Gemeinnützigkeit entzogen. Es nennt dafür vor allem zwei Gründe.
Finanzamt nennt zwei Gründe
Nummer Eins: Die in der Satzung genannten Zwecke „Gemeinwesen“, „Solidarität“ und „Demokratie“ seien im Katalog des § 52 Abs. 2 AO nicht genannt.
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