· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeitsrecht
Qualitätsmanagement und -entwicklung ist nicht begünstigt
| Die Vermittlung und Weiterentwicklung prozessorientierter Verfahren zum Qualitätsmanagement und zur Qualitätsentwicklung ist keine steuerbegünstigte Betätigung. Das Gleiche gilt für die Betreuung gemeinnütziger Anwender solcher Verfahren. Das hat die OFD Frankfurt klargestellt. |
PRAXISHINWEIS |
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Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 1 | ID 42426562