· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeitsrecht
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts am 14.12. im Bundesrat
| Das Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz wird als „Besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz“ jetzt doch schon am 14. Dezember im Bundesrat beraten. Die Bundesregierung begründet die Eilvorlage damit, dass viele Neuregelungen schon am 1. Januar 2013 in Kraft treten sollen. Folglich soll das Gesetz zeitnah beschlossen werden, um das „Rückwirkungsproblem“ möglichst gering zu halten. Wir halten Sie auf vb.iww.de tagesaktuell auf dem Laufenden. |
Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 1 | ID 37007760