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  • · Fachbeitrag · Mittelweitergabe

    Mittelweitergabe an andere begünstigte Körperschaften: Das gilt seit 01.01.2021

    | Die bisherigen Regelungen zur Mittelweitergabe ( § 58 Nr. 1 und 2 AO ) sind mit dem Jahressteuergesetz 2020 zum 01.01.2021 in § 58 Nr. 1 AO zusammengefasst und erweitert worden. Der AEAO nimmt zu den Details Stellung. |

    Die neuen Weitergaberegeln

    Die neuen Weitergaberegeln lassen sich wie folgt zusammenfassen:

     

    • Auch Einrichtungen ohne satzungsmäßige Förderkörpereigenschaft dürfen ihre Mittel im vollen Umfang weitergeben.