· Fachbeitrag · Praxisfall
Braucht man für die Gründungsversammlung immer mindestens sieben Personen?
| In der Praxis hält sich hartnäckig das Gerücht, dass man sieben Mitglieder braucht, um einen eingetragenen Verein zu gründen. Sieben Personen sind aber nur für die Eintragung erforderlich, nicht für die Gründung. |
Frage: Weil unsere Gründungsmitglieder über ganz Deutschland verstreut sind, wäre es schwierig, für die Gründung sieben davon zu versammeln. Kann die Gründung des Vereins auch schriftlich (im Umlaufverfahren) erfolgen?
Antwort: Das Problem stellt sich praktisch so gar nicht, weil für die Gründung selbst nur drei Personen benötigt werden.
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