· Fachbeitrag · Praxisfall
Ist „Essen-Retten“ ein Zweckbetrieb?
| Die Versorgung von Menschen mit Gegenständen des täglichen Bedarfs ist nur in Sonderfällen ein Zweckbetrieb. Bei den Satzungszwecken Umweltschutz oder Verbraucherberatung gilt das nicht. |
Frage: Wir sind eine gemeinnützige Initiative (Verein mit den Satzungszwecken Umweltschutz und Verbraucherberatung) gegen Lebensmittelverschwendung. Wir „retten“ Lebensmittel, die sonst weggeworfen würden. Wir planen, Lebensmittel zu sammeln und über Abgabestellen zu nur kostendeckenden Preisen an Verbraucher zu bringen. Ist das steuerbegünstigt?
Antwort: Im Rahmen der genannten Satzungszwecke wäre das nicht nur kein Zweckbetrieb, sondern würde sogar die Gemeinnützigkeit kosten.
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