· Fachbeitrag · Praxisfall
Spendensammelverein für beliebige Zwecke
| Auch Spendensammelvereine müssen sich in der Satzung auf bestimmte steuerbegünstigte Zwecke festlegen. Die Mittelweitergabe zu beliebigen Zwecken ist dennoch weitgehend möglich. |
Frage: Wir wollen einen Verein gründen, der Spenden für gemeinnützige Zwecke sammelt. Wir haben uns das so vorgestellt, dass der Verein durch Spendenabende Spenden einsammelt und diese dann an verschiedene gemeinnützige Organisationen in unserer Region weiterleitet. Wir wollen uns dabei jedoch nicht auf bestimmte gemeinnützige Zwecke festlegen.
Antwort: Der Verzicht auf bestimmte gemeinnützige Zwecke ist nicht möglich. Man kann aber die Möglichkeiten zur Mittelweitergabe, die gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig sind, so kombinieren, dass man nicht eng an bestimmte Zwecke gebunden ist.
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