· Fachbeitrag · Praxisfall
Vergütungen des Vereins gehen überwiegend an Mitglieder: Ist das gemeinnützigkeitsschädlich?
| Für gemeinnützige Organisationen gilt das Gebot der Selbstlosigkeit. Das schließt aber Erwerbstätigkeiten der Mitglieder im Umfeld der Einrichtung nicht aus. |
Frage: Ein Mitglied vertritt die Auffassung, es sei ein Indiz für das Überwiegen eigenwirtschaftlicher Interessen und damit schädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn der Verein vorrangig dazu dient, die Erwerbsinteressen von Mitgliedern zu erfüllen. Gibt es eine Einschränkung beim Anteil der beschäftigten Mitglieder?
Antwort: Grundsätzlich kann es gegen das Selbstlosigkeitsgebot verstoßen, wenn ein Verein vorwiegend die erwerbswirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder verfolgt. Das kann aber nicht schon daraus abgeleitet werden, dass der Verein nur Mitglieder beschäftigt.
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