· Fachbeitrag · Rechnungslegung
Die Mittelverwendungsrechnung im Verein: Anforderungen und Verfahren im Vergleich
| Der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung kann für gemeinnützige Körperschaften eine komplexe Aufgabe sein. Gesetzliche Vorgaben gibt es nur mittelbar; auch die Finanzverwaltung bleibt bei diesem Thema denkbar allgemein. Deswegen sind sowohl das grundsätzliche Verfahren einer Mittelverwendungsrechnung, als auch viele Einzelfragen ungeklärt. VB bringt deshalb in einer Beitragsreihe Licht ins Dunkel. Neben den Grundlagen der Mittelverwendungsrechnung lernen Sie auch unterschiedliche Verfahren der Mittelverwendungsrechnung kennen. |
Zeitnahe versus zweckgebundene Mittelverwendung
Alle Mittel einer gemeinnützigen Körperschaft müssen ausnahmslos zweckgebunden verwendet werden. Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung spezifiziert diese Verwendungspflicht bezogen auf den Zeithorizont der Verwendung: Die Mittel müssen bis zum Ende des auf den Zufluss folgenden übernächsten Jahres verwendet werden.
Die Ausnahmen vom Gebot der zeitnahen Mittelverwendung
Die Ausnahmen vom Gebot der zeitnahen Mittelverwendung ‒ Rücklagen und Vermögenszuführungen ‒ heben dieses Gebot keineswegs auf, sondern setzen es nur aus. Dieses Aussetzen erfolgt teils für bestimmte Zeit (etwa bei zweckgebundenen Rücklagen), teils für unbestimmte Zeit (freie Rücklagen und Vermögenszuführungen). Die Mittelbindung bleibt aber bestehen. Das hat u. a. zur Folge, dass z. B. auch freie Rücklagen nicht für die Deckung von Verlusten in Vermögensverwaltung und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben verwendet werden dürfen. Sie können dort aber langfristig investiert werden. Sei es in Vermögensanlagen oder Ausstattungsvermögen des steuerpflichtigen Bereichs ‒ unter der Maßgabe, dass die Mittel erhalten bleiben.
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