· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Dachorganisationen: Wann sind sie gemeinnützig?
| Dachorganisationen sind Körperschaften, in denen andere Körperschaften zusammengefasst sind. Damit auch die Dachorganisation die in der Regel gewünschte Gemeinnützigkeit erhält, sollte man die „Feinheiten“ kennen. So kann ein Dachverband zum Beispiel selbst dann gemeinnützig sein, wenn die Mitgliedsvereine nicht gemeinnützig sind. |
Begünstigte Dachverbände nach § 57 AO
Die Gemeinnützigkeit von Dachverbänden ist in § 57 Abs. 2 AO geregelt. Er besagt, dass eine Körperschaft, in der steuerbegünstigte Körperschaften zusammengefasst sind, einer Körperschaft gleichgestellt ist, die unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgt. Diese Ausnahme vom Grundsatz der Unmittelbarkeit ermöglicht es, auch Dachverbände steuerlich zu begünstigen, die keine eigenen steuerbegünstigten Zwecke verfolgen.
Voraussetzung im Bereich der Dachorganisation
Ein solcher Zusammenschluss liegt vor, wenn die Einrichtung ausschließlich allgemeine, aus der Tätigkeit und Aufgabenstellung der Mitgliederkörperschaften erwachsene Interessen wahrnimmt (Anwendungserlass zur AO, Ziffer 2 zu § 57). Voraussetzung ist demnach, dass die Dachorganisation
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