· Fachbeitrag · Praxisfall
Betragsmäßige Vertretungsbeschränkungen und Bankgeschäfte: Was sollte die Satzung regeln?
| In vielen Vereinssatzungen finden sich betragsmäßige Vertretungsbeschränkungen, d. h. der Vorstand darf Geschäfte ab einem bestimmten Volumen nicht allein ausführen. Das führt zu Problemen mit Banken. |
Frage: Wir haben per Satzungsänderung die Vertretungsberechtigung des Vorstands dahingehend begrenzt, dass bei Geschäften ab 5.000 Euro die Mitgliederversammlung zustimmen muss. Nun will unsere Bank unter diesen neuen Voraussetzungen kein Konto mehr für uns führen. Was können wir da tun?
Antwort: Das Problem tritt leider häufig auf, und es zeigt sich, dass sich solche Vertretungsbeschränkungen in der Praxis oft nicht bewähren. Es gibt aber andere Möglichkeiten, einen Missbrauch durch den Vorstand zu verhindern.
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