· Fachbeitrag · Praxisfall
Müssen Fördermitglieder zur Mitgliederversammlung eingeladen werden?
| Mitgliedschaftsrechte - meist betrifft das das Stimmrecht - können per Satzung eingeschränkt werden. Das kann aber nicht so weit gehen, dass der Kern dessen, was die Mitgliedschaft ausmacht, wegfällt. Essenziell ist z. B. das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. |
Frage: Wir wollen einen Verein gründen, der aus einem relativ kleinen Kreis von aktiven Mitgliedern und einer großen Zahl von Fördermitgliedern bestehen soll. Wegen des großen Verwaltungsaufwands sollen die Fördermitglieder nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Ist das möglich?
Antwort: Anders als das Stimmrecht kann das Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung nicht ausgeschlossen werden. Die Förderer müssten also anders eingebunden werden.
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