· Fachbeitrag · Praxisfall
Satzungsänderung mit Vorstandswahl
| Satzungsänderungen werden erst mit Eintragung ins Vereinsregister wirksam. Deswegen kann eine Änderung der Satzungsklausel zur Vorstandsbildung mit anschließender Vorstandswahl problematisch sein. |
Frage: Nach alter Satzungsregelung besteht der Vorstand aus drei Mitgliedern, von denen der erste und zweite Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Der zweite Vorsitzende ist zurückgetreten. Diese Gelegenheit möchten wir nutzen, um die Zusammensetzung des Vorstands zu ändern. Nach neuer Satzung soll es drei gleichberechtigte Vorstandsmitglieder ohne Amtsbezeichnung geben, von denen jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Können wir Neuwahl und Satzungsänderung in einem Zug durchführen?
Antwort: Sie müssen beachten, dass der vertretungsberechtige Vorstand die Anmeldung zum Vereinsregister vornehmen muss. Deswegen brauchen Sie eine Zwischenlösung.
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