· Fachbeitrag · Praxisfall
Wann ist ein Stimmrechtsentzug möglich?
| Mitgliedern das Stimmrecht zu entziehen, ist grundsätzlich auch bei einem bestehenden Verein möglich. Dazu ist aber meist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. |
Frage: Unser Verein ist Eigentümer eines Wassergrundstücks mit Bootsschuppen. Weil es einen teils erheblichen Sanierungsstau bei diesen Schuppen gibt, wollen wir sie mit dem entsprechenden Grundstücksteilen an die Mitglieder verkaufen, die sie nutzen. Zugleich sollen künftig nur noch Bootschuppenbesitzer ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben. Ist das zulässig?
Antwort: Grundsätzlich ist ein Entzug von Mitgliederrechten zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Regelmäßig müssen dem aber alle Mitglieder zustimmen.
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