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  • 21.12.2015 · Fachbeitrag · Vereinsregister

    Neue Satzung: Vereinsregister prüft auch unveränderte Klauseln

    | Wird eine Neufassung der Satzung zum Vereinsregister eingereicht, kann und muss das Registergericht alle Satzungsregelungen prüfen – auch die unveränderten. Das hat das OLG Nürnberg klargestellt. |