· Fachbeitrag · Praxisfall
Darf der Verein eine Zuwendungsbestätigung auf den Namen eines Dritten ausstellen?
| Grundsätzlich kann ein Spender nur eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) erhalten, wenn die Spende aus seinem eigenen Vermögen stammt. Will der Spender eine Bestätigung auf einen anderen Namen ausgestellt bekommen, sollte der Verein vorsichtig sein. |
Frage: Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, Zuwendungsbescheinigungen auf dritte Personen auszustellen? Beispiele: Ein Rentner, der spendet, möchte, dass die Zuwendungsbescheinigung auf den Sohn ausgestellt wird. Es wird vom Konto eines Verstorbenen gespendet, es möchte aber einer der Nachkommen die Zuwendungsbescheinigung auf seinen Namen bekommen.
Antwort: Hier ist äußerste Vorsicht geboten, weil der Verein haften kann, wenn er eine Zuwendungsbestätigung falsch ausstellt.
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