Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Spenden

    Anlassspenden: Wann darf der Verein eine Zuwendungsbestätigung ausstellen?

    | Anlassspenden sind nicht nur ein verbreitetes Verfahren, um im privaten Umfeld Geld für eine gute Sache zu sammeln. Längst haben auch gemeinnützige Einrichtungen das Fundraisingpotenzial erkannt. Sie werben gezielt für Anlassspenden und stellen auch Material (Informationsflyer, Sammelboxen) zur Verfügung. Dabei stellt sich die Frage, ob und an wen der Verein bei solchen Anlassspenden Zuwendungsbestätigungen ausstellen darf. Der VB VereinsBrief beantwortet alle Fragen. |

    Was ist eine Anlassspende?

    Eine Anlassspende liegt vor, wenn eine Person („Initiator“) bei einem besonderen Anlass (z. B. Jubiläum, Hochzeit, Geburtstag, Trauerfall) Geldspenden für einen gemeinnützigen Verein sammelt oder um direkte Spenden an die entsprechende Einrichtung bittet. Meist ist die Bitte um Spenden mit dem Verzicht auf die bei solchen Anlässen üblichen Geschenke verbunden.

     

    Vereine werben für diese Möglichkeit, beraten und unterstützen den Initiator bei der Durchführung mit Material zum Auslegen oder durch Bereitstellung einer ansprechenden Sammelbox. Am Ende erhält der Verein die zusammengelegten Spenden der Gäste für seine Zwecke. Dabei kommen durchaus fünfstellige Beträge zusammen. Üblich sind bei Anlassspenden zwei Verfahren.