· Fachbeitrag · Praxisfall
Kleingartenverein: Was gilt bei Schenkung und Weiterverkauf von Parzellen-Aufbauten?
| Die Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei einem Zahlungsverzicht setzt immer einen Vermögensabfluss beim Spender voraus. Der kann in Frage stehen, wenn der Spender keinen Anspruch auf die Zahlung hat. Erfahren Sie, welche steuer- und spendenrechtlichen Folgen diese rechtlichen Grundsätze bei Kleingarten-Parzellen-Aufbauten nach sich ziehen. |
Frage: In unserem Kleingartenverein kommt es immer wieder vor, dass Mitglieder ihre Parzellen abgeben und die Lauben und andere Aufbauten dem Verein schenken wollen. Wir nehmen dann von den neuen Pächtern teils eine Abstandszahlung. Wie müssen wir diese Abstandszahlung steuerlich behandeln? Können wir den ausscheidenden Pächtern eine Spendenbescheinigung ausstellen?
Antwort: Bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen ist Vorsicht geboten, weil der alte Pächter regelmäßig keinen Zahlungsanspruch hat und zudem die Bewertung der Aufbauten schwierig ist. Die entgeltliche Weitergabe ist regelmäßig steuerpflichtig.
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