· Fachbeitrag · Praxisfall
Kooperationspartner belohnt Spender für eine Vereinsspende: Spendenabzug nicht zwangsläufig
| Spenden an eine gemeinnützige Organisation mit einer Zusatzleistung eines Sponsors zu belohnen, kann ein interessanter Spendenanreiz sein. Beim Spendenabzug bringt dieses Modell aber Probleme mit sich. |
Frage: Ein Sportstudio, bei dem ich Mitglied bin, möchte eine Aktion zugunsten unseres gemeinnützigen Vereins starten: Jeder, der mindestens 10 Euro an unseren Verein spendet, erhält gegen Vorlage der Spendenquittung drei kostenfreie Trainingseinheiten. Der Verein erlaubt dem Sportstudio dazu die Nutzung des Namens und Logos. Ist das steuerlich und spendenrechtlich unbedenklich?
Unsere Antwort: Aus diesem passiven Sponsoring entstehen dem Verein steuerlich keine Folgen. Wegen der Gegenleistung, die mit der Spende verbunden ist, darf aber keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.
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