· Fachbeitrag · Praxisfall
Steuerneutrales Sponsoring ist keine Spende
| Das passive Sponsoring hat bei gemeinnützigen Einrichtungen keine steuerlichen Folgen. Die Einnahmen fallen in den nichtunternehmerischen Bereich. Das heißt aber nicht, dass es sich um Spenden handelt, für die eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden kann. |
Frage: Unser Verein hat ein Musikfestival veranstaltet, für das wir einige Sponsoren gefunden haben, die das Festival finanziell unterstützt haben. Als Gegenleistung soll deren Logo in Broschüren, Flyern, Rollups und auf Plakaten zu finden sein. Einige der Sponsoren haben gefragt, ob sie von uns eine Spendenbescheinigung bekommen können? Ist das zulässig?
Antwort: Auch wenn die Einnahmen beim Verein steuerfrei sind, darf er Rechnungen ausstellen - und dem Gönner den Betriebsausgabenabzug ermöglichen. Ein Spendenabzug ist dagegen in der Regel nicht möglich.
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