Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.12.2024 · Nachricht · Sachspenden

    Influencer spendet zu Werbezwecken überlassene Sachen weiter: Das ist beim gemeinnützigen Empfänger veranlasst

    | In Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von digital agierenden Steuerzahlern (Influencern) weist das Finanzministerium (FinMin) Schleswig-Holstein darauf hin, dass zu Werbezwecken erhaltene Produkte keine Geschenke sind, sondern Entgelt für die Werbetätigkeit. Das hat auch Folgen, wenn der Influencer die Sachen später spendet. |