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Alte Zuwendungsbestätigungen noch bis Jahresende zulässig
| Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Übergangsfrist verlängert, bis zu der „alte“ Zuwendungsbestätigungen verwendet werden dürfen. Ursprünglich sollten die neuen Muster schon ab dem 1. Januar 2014 verbindlich anzuwenden sein. Jetzt beanstandet es das BMF nicht, wenn für Zuwendungsbestätigungen, bis zum 31. Dezember 2014 ausgestellt werden, noch alte Musterformulare verwendet werden (BMF, Schreiben vom 26.3.2014, Az. IV C 4 - S 2223/07/0018 :005; Abruf-Nr. 141337 ). |
Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 1 | ID 42667710