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  • 21.12.2015 · Fachbeitrag · Spenden

    Angaben bei Spendenzahlung im Lastschriftverfahren

    | Das vereinfachte Nachweisverfahren bei Kleinspenden bis 200 Euro kann auch bei Lastschriftverfahren genutzt werden. Das hat das FinMin Schleswig-Holstein mitgeteilt. Die Buchungsbestätigung muss Angaben enthalten über den steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und über die Steuerbegünstigung des Vereins. Außerdem muss noch ein Beleg des Spendenempfängers vorliegen. |