· Fachbeitrag · Spendenrecht
Im Wachstumschancengesetz: Zuwendungsem-pfängerregister und digitales Spendenverfahren
| Die elektronische Spendenbescheinigung steht schon seit vielen Jahren auf der Agenda des Gesetzgebers. Jetzt soll das Verfahren konkret werden. Im Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ sind die Regelungen dazu ergänzt worden. |
Das Zuwendungsempfängerregister
Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 ist beschlossen worden, ab dem 01.01.2024 ein sog. Zuwendungsempfängerregister einzuführen. Es soll zu diesem Zeitpunkt online gehen.
Sinn und Zweck des Registers
Das Zuwendungsempfängerregister ist ein Online-Register, in dem alle Organisationen aufgeführt werden, die für Zuwendungen (Spenden) Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausstellen dürfen. Es dient u. a. dazu, die manuelle Ausstellung dieser Bestätigungen durch Online-Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu ersetzen. Das Register soll die Organisationen in Deutschland und in Europa auflisten, für die die deutsche Finanzverwaltung den Spendenabzug anerkennt. Dazu gehören neben steuerbegünstigten Körperschaften auch politische Parteien.
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