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  • · Fachbeitrag · Spenden

    Aufwandsspenden: Diese Neuerungen enthält der aktuelle Erlass aus dem BMF

    | Das BMF hat einen neuen Erlass zu Aufwandsspenden veröffentlicht. Wer solche Spendenbescheinigungen ausstellt, sollte sich dringend damit befassen. Neu ist insbesondere, dass die Finanzverwaltung eine verbindliche Frist verlangt, binnen derer der „Spender“ auf den Ersatz seiner Aufwendungen verzichtet und wie der Verein nachweist, dass er wirtschaftlich leistungsfähig ist - um die Zuwendungsbestätigung ausstellen zu können. |

    Grundsätzliches zu Aufwandsspenden

    § 10b Abs. 3 Satz 4 EStG regelt den Spendenabzug beim Ersatz von Aufwendungen wie folgt:

     

    Aufwendungen zugunsten einer Körperschaft, die zum Empfang steuerlich abziehbarer Zuwendungen berechtigt ist, können nur abgezogen werden, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist.