· Fachbeitrag · Spenden
„Stell‘ mir doch eine Spendenquittung aus“: So geht ihr Verein mit Aufwandsspenden richtig um
| „Stell‘ mir doch eine Spendenquittung aus“: Diesen Satz hat sicher jeder Vereinsfunktionär schon mal gehört. Meistens steckt dahinter der Wunsch, für eine Leistung, die der „Spender“ für den Verein erbracht hat, mit einer Spendenbestätigung belohnt oder vergütet zu werden. Doch so einfach geht das leider nicht. Die Finanzverwaltung stellt an „Aufwandsspenden“ strenge Bedingungen und prüft diese auch intensiv. Stellen Sie Ihre „Aufwandsspenden-Praxis“ deshalb auf ein finanzamtssicheres Fundament. |
Was versteht man unter „Aufwandsspende“?
Der Begriff „Aufwandspende“ ist irreführend. Gespendet wird nicht eine erbrachte Leistung oder Aufwendung, sondern der Erstattungsanspruch dafür. Es handelt sich also um eine Geldspende. Die Besonderheit dabei ist, dass keine Zahlung (Rückspende des erstatteten Betrags) erfolgt, sondern schon der Verzicht auf die Erstattung als Spende behandelt wird.
Abgrenzung von Aufwandsspenden zu Sachspenden
Der Verzicht auf die Erstattung übernommener Aufwendungen oder erbrachter Leistungen ist keine Sachspende. Sachspenden können nur materielle Wirtschaftsgüter sein.
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