· Fachbeitrag · Spenden
Auslandsspenden: Diese Nachweise sind nötig
| Der BFH hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Sonderausgabenabzug bei Spenden an ausländische Organisationen möglich ist. Insbesondere kommt es dabei auf das Mitwirken der Organisation an. |
Der Fall vor dem BFH
Ein Steuerzahler hatte an eine spanische Stiftung gespendet und beantragte den Sonderausgabenabzug. Dazu legte er eine auf Spanisch verfasste Zuwendungsbestätigung vor. Das reichte weder dem Finanzamt noch dem BFH. Während das Finanzamt sowohl die Vorlage von Unterlagen über die Gemeinnützigkeit des ausländischen Spendenempfängers als auch eine dem amtlichen Vordruck entsprechende Zuwendungsbestätigung verlangte, reicht dem BFH ersteres (BFH, Urteil vom 21.1.2015, Az. X R 7/13, Abruf-Nr. 176696).
Anforderungen an die Zuwendungsbestätigung
Die ausländische Organisation muss also keine amtliche Zuwendungsbestätigung gemäß deutschem Muster (§ 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ausstellen. Aber sie muss in der Zuwendungsbestätigung bescheinigen, dass sie
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