21.12.2015 · Fachbeitrag · Spenden
Erforderliche Angaben bei der Bestätigung einer Auslandsspende
| Zu den notwendigen Bestandteilen der Zuwendungsbestätigung einer ausländischen gemeinnützigen Einrichtung gehört, dass der Empfänger bescheinigt, er habe die Spende erhalten, er verfolge den satzungsgemäßen gemeinnützigen Zweck und er setze die Spende ausschließlich satzungsgemäß ein. Nicht verlangt werden kann nach Ansicht des FG Berlin aber, dass die Zuwendungsbestätigung dem in Deutschland amtlich vorgeschriebenen Vordruck entspricht. |
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