04.12.2015 · Fachbeitrag · Spenden
Finanzverwaltung plant Vereinfachung bei Aufwandsspenden
| Seit dem 1. Januar 2015 gelten für Aufwandsspenden strengere Vorgaben. Einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand hat insbesondere die Regelung verursacht, dass der Spender innerhalb von drei Monaten auf seinen Aufwandsersatzanspruch verzichten muss. Jetzt rudert die Finanzverwaltung wieder zurück. Die Drei-Monats-Frist soll zumindest bei regelmäßigen Tätigkeiten durch eine Jahresfrist ersetzt werden. |
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