01.12.2021 · Nachricht · Spenden
Neues zum Spendenabzug gemeinsam veranlagter Ehepartner
| Da viele Vereine auch auf Spenden angewiesen sind, sollten sie auch die steuerlichen Abzugsregeln (als Sonderausgaben nach § 10b EStG) kennen. Erfreuliche Nachrichten kommen dazu vom FG Köln: Beim Spendenabzug zusammen veranlagter Ehepartner kommt es nicht darauf an, aus wessen Vermögen die Spenden stammen. |
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