· Fachbeitrag · Spenden
Sachspende: Wie hoch ist der umsatzsteuerliche Entnahmewert?
| Sachspenden aus Betriebsvermögen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Damit soll der vorangegangene Vorsteuerabzug ausgeglichen und der Letztverbrauch besteuert werden. Die OFD Niedersachsen hat jetzt klargestellt, dass Bemessungsgrundlage einer Sachspende der aktuelle Verkehrswert und nicht die ursprünglichen Anschaffungskosten sind. Das gilt auch für Sachen, die das Unternehmen selbst herstellt. Hier können Unternehmer den Buchwert als Entnahmewert ansetzen. |
Wichtig | Spendet ein Unternehmer Waren, die nicht mehr verkäuflich sind, wird - so die OFD - deren Wert naturgemäß gegen Null tendieren. Entsprechend ist dann der umsatzsteuerliche Entnahmewert, aber - korrespondierend - auch der Wert der Spende. Der Spendenabzug ist gleich null, es kann für unverkäufliche Waren keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Als Beispiel für solche Waren nennt die OFD
- Lebensmittel
- kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums und
- Frischwaren, wie Obst und Gemüse, mit Mängeln,
- Non-Food-Artikel mit falschem Etikett oder unzureichender Befüllung.
Die Finanzverwaltung weitet damit die Billigkeitsregelung, die sie für die Spende von Backwaren des Vortags an eine Tafel getroffen hat, auf Waren allgemein aus (OFD Niedersachsen, Schreiben vom 22.12.2015, Az. S 7109 - 31 - St 171, Abruf-Nr. 146706).
Weiterführender Hinweis
- Mehr Informationen zum Thema finden Sie in der Sonderausgabe „Spenden - Werbung - Sponsoring“ → Abruf-Nr. 43299855.