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  • 30.04.2015 · Fachbeitrag · Spenden

    Spendenabzug: Jede irgendwie geartete Gegenleistung schädlich

    | Eine Spende muss ohne die Erwartung eines besonderen Vorteils gegeben werden. Eine Spende darf also kein offensichtliches oder verdecktes Entgelt für eine erhaltene Leistung sein. Der Vorteil muss aber nicht unmittelbar wirtschaftlicher Natur sein. Es genügt, wenn die Zuwendung (zumindest teilweise) im eigenen Interesse des Zahlenden erfolgt. In dem Fall ist kein Raum für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung, so der BFH. |