· Fachbeitrag · Spenden
Spendenbescheinigungen für Zahngold: Wer ist der Spender?
| Viele Zahnärzte sammeln Zahngold und stellen das für die zahnärztliche Verwendung nicht mehr geeignete Material ihrer Patienten Spendenaktionen zur Verfügung. Die OFD Magdeburg weist nun darauf hin, dass Spendenbescheinigungen teilweise auf den falschen Zuwendungsgeber ausgestellt wurden. |
Wichtig | Zuwendungsgeber ist laut OFD regelmäßig der Patient. Nur er wird wirtschaftlich belastet (Vermögensabfluss). Zuwendungsgeber kann nicht der Zahnarzt sein, wenn er das Zahngold lediglich zur Weitergabe sammelt. Ebenso wenig der Organisator der Sammlung, der die Lieferung des Goldes mit der Scheideanstalt abrechnet und den Erlös an karitative Organisationen weiterleitet. Die Zuwendungsbestätigung kann in diesem Fall nur auf den Patienten ausgestellt werden (OFD Magdeburg, Schreiben vom 20.8.2013, Az. S 2223- 182-St 217; Abruf-Nr. 140271).
PRAXISHINWEIS | Das gilt für alle Arten von Spendensammlungen, bei denen Kleinbeträge zusammengefasst weitergegeben werden. In der Regel werden hier die Mittel nicht dem Spendenorganisator übereignet (geschenkt), sondern nur zur Weiterleitung überlassen. |