· Fachbeitrag · Spenden
Steuererleichterungen für Flüchtlingshilfe: BMF nimmt Stellung
| Das BMF hat mitgeteilt, welche Erleichterungen die Finanzverwaltung für Spenden zugunsten von Flüchtlingen gewährt. Begünstigt sind Maßnahmen, die vom 1. August 2015 bis zum 31. Dezember 2016 erfolgen. |
Für gemeinnützige Organisationen sind folgende Aussagen relevant (BMF, Schreiben vom 22.9.2015, Az. IV C 4 - S 2223/07/0015 :015 B, Abruf-Nr. 145473):
- Für alle Sonderkonten der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ihrer Mitgliedsorganisationen gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis unbegrenzt.
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