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  • · Fachbeitrag · Spenden

    Steuererleichterungen für Flüchtlingshilfe: BMF nimmt Stellung

    | Das BMF hat mitgeteilt, welche Erleichterungen die Finanzverwaltung für Spenden zugunsten von Flüchtlingen gewährt. Begünstigt sind Maßnahmen, die vom 1. August 2015 bis zum 31. Dezember 2016 erfolgen. |

     

    Für gemeinnützige Organisationen sind folgende Aussagen relevant (BMF, Schreiben vom 22.9.2015, Az. IV C 4 - S 2223/07/0015 :015 B, Abruf-Nr. 145473):

    • Für alle Sonderkonten der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ihrer Mitgliedsorganisationen gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis unbegrenzt.