· Fachbeitrag · Spendenrecht
Aufwandsspende von Pkw-Fahrtkosten: FG Berlin verneint Ansatz der 30-Cent-Pauschale
| Wenn Sie im Auftrag des Vereins unterwegs sind, können Sie auch Ihre Fahrtkosten spenden (Aufwandsspende). Spendbar sind nach einer neuen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg aber nur die Benzinkosten, nicht Verschleißkosten. Folglich kann sich die Zuwendungsbestätigung des Vereins auch nicht an der 30-Cent-Kilometerpauschale orientieren. VB bringt Sie auf den Stand der Dinge. |
Was ist eine Aufwandsspende?
Eine Aufwandsspende liegt vor, wenn Sie einen Anspruch haben, Aufwand vom Verein erstattet zu bekommen, auf eine Erstattung in Geld aber verzichten. Es handelt sich deshalb im Ergebnis um eine Geldspende ‒ keine Sachspende. Als erstattungsfähiger Aufwand kommen auch Kosten in Frage, die Ihnen für Fahrten mit dem privaten Pkw entstanden sind. Doch in welcher Höhe?
Ich welcher Höhe sind Fahrtkosten eine Leistungsspende?
Der BFH vertritt die Auffassung, dass Aufwandsersatz in Höhe des steuerlich anzuerkennenden Pauschbetrags für Dienstreisen angemessen ist. Die 30-Cent-Kilometerpauschale ist also nicht überhöht ‒ und damit unschädlich für die Gemeinnützigkeit (BFH, Urteil vom 03.12.1996, Az. I R 67/95).
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