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  • 29.11.2013 · Fachbeitrag · Spendenrecht

    BMF: Spendenaktion für Taifun-Opfer ist keine Mittelfehlverwendung

    | Das BMF hat klargestellt, dass auch Vereine, die nach ihrer Satzung keine mildtätigen Zwecke verfolgen (zum Beispiel Sport-, Musik-, Kleingarten- oder Brauchtumsverein), Spendenaktionen für die Opfer des Taifuns „Haiyan“ auf den Philippinen starten dürfen. Werden die Spendenmittel an eine entsprechend steuerbegünstigte Körperschaft weitergeleitet, handelt es sich nicht um eine Mittelfehlverwendung. |