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  • · Nachricht · Spendenrecht

    Kein Abzug für im Rahmen von Kaufvertragsverhandlungen „versprochene Spende“: Mündliche Verhandlung vor dem BFH

    | Am 26. November verhandelt der BFH einen für Vereine interessanten Fall: Es geht darum, ob es an der Unentgeltlichkeit einer Zahlung fehlt, wenn die Zuwendung unmittelbar und ursächlich mit einem Vorteil zusammenhängt, den der Spenderempfänger oder ein Dritter dem Spender gewährt. Im konkreten Fall hatte ein Grundstücksinteressent dafür, dass er den Zuschlag für den Kauf des Grundstücks erhielt, eine Spende an eine eng mit dem Verkäufer verbundene gemeinnützige Organisation gezahlt. Das FG Münster verweigerte den Spendenabzug ( FG Münster, Urteil vom 13.12.2010, Az. 14 K 1789/08 E ; Abruf-Nr. 110398 ). |

     

    Wichtig | Der „Spender“ ist in die Revision zum BFH gegangen (Az. X R 4/11) und wird seine Argumente jetzt in der mündlichen Verhandlung am 26. November vorbringen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „FG Münster mit wichtiger Entscheidung: Wann ist eine Spende unentgeltlich?“ VB 2/2011, Seite 3
    Quelle: ID 43061977