Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Spendenrecht

    Verkauf von Sachspenden (Teil 1): Kann der Spender eine Zuwendungsbestätigung erhalten?

    | Der Verkauf von Sachspenden kann eine interessante Einnahmequelle für gemeinnützige Einrichtungen sein. Vielfach ist es leichter, Sachspenden zu akquirieren als Geldspenden. Allerdings stellt die Verwertung von Sachspenden gemeinnützige Einrichtungen vor einige Probleme. Die neue VB-Beitragsreihe benennt und klärt diese Fragen. Der erste Teil beschäftigt sich mit dem Spendenabzug beim Verkauf von Sachspenden. |

    Die Rechtslage ist unklar

    Dürfen für Sachspenden auch dann Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, wenn sie später weiterverkauft werden oder gar für den Verkauf gesammelt werden? Finanzämter beantworten diese Frage regelmäßig mit „Nein“.

     

    Was sagen Rechtsprechung und Finanzverwaltung?

    Tatsächlich gibt es aber keine Rechtsprechung, die sich dezidiert mit dieser Frage beschäftigt hat. Und auch die Finanzverwaltung hat keinen ausdrücklichen Erlass mit entsprechenden Vorgaben herausgegeben. Lediglich die Sphärenzuordnung der Mittel aus dem Verkauf von Sachspenden war Gegenstand der Rechtsprechung. Hier wird bei „nachhaltigem“ Verkauf ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb angenommen (BFH, Urteile vom 09.09.1993, Az. V R 24/89 und 26.02.1992, Az. I R 149/90).