02.04.2024 · Nachricht · Abzugsteuer
BFH: Keine Abzugsteuer für ausländische Künstler und Sportler bei Liebhaberei
| Als Verein müssen Sie die Abzugsteuer für ausländische Künstler und Sportler (§ 50a EStG) nicht abführen, wenn die Einkünfte steuerlich unbeachtliche „Liebhaberei“ darstellen, bei dem von Ihnen engagierten Personen also die Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Das hat der BFH entschieden. |
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