· Fachbeitrag · Betriebsausgabenabzug
Gemischt veranlasste Aufwendungen im Verein: So ermitteln Sie den Betriebsausgabenabzug
| Das FG Hamburg hat sich damit befasst, wie gemischt veranlasste Kosten in gemeinnützigen Einrichtungen aufzuteilen sind, um den als Betriebsausgaben abzugsfähigen Teil zu ermitteln. In dem Zusammenhang hat es die Rechtslage grundsätzlich dargestellt und geklärt, wie Leerstandszeiten zu behandeln sind. |
Der Fall vor dem FG Hamburg
Der Fall betraf einen Sportverein, der eine Schwimm- und eine Tennishalle betrieb. Die Hallen wurden im ideellen Bereich (Eigennutzung), im Zweckbetrieb (Vermietung mit Trainer bei der Schwimmhalle bzw. Vermietung an Mitglieder bei der Tennishalle) und im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Vermietung ohne Trainer bei der Schwimmhalle und Vermietung an Nichtmitglieder bei der Tennishalle) genutzt.
Um die jeweiligen tatsächlichen Nutzungszeiten der Tennishalle zu ermitteln, legte der Verein in Abstimmung mit dem Finanzamt die tatsächlichen Nutzungszeiten zweier Jahre zugrunde. So ergab sich eine durchschnittliche Quote, die der Verein der Aufteilung der Betriebskosten und der Abschreibungen auf die steuerlichen Bereiche zugrunde legte.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig