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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    Zeitnahe Mittelverwendung und Rücklagenbildung: Einsatz zweckgebundener Rücklagen optimieren

    | In keinem Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts hat sich so viel geändert wie bei den Rücklagen und der zeitnahen Mittelverwendung. Lernen Sie in einer Beitragsreihe den aktuellen Stand kennen und stellen Sie Ihr Mittelverwendungsmanagement auf eine sichere Basis. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie den Einsatz zweckgebundener Rücklagen optimieren. |

    Gesetzliche Vorgaben für zweckgebundene Rücklagen

    Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (früher § 58 Nr. 6 AO) dürfen gemeinnützige Körperschaften „ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig zu erfüllen“.

     

    Ausnahmen vom Gebot der zeitnahen Mittelverwendung

    Damit wird berücksichtigt, dass nicht alle Vorhaben innerhalb der Fristvorgabe der zeitnahen Mittelverwendung (also in längstens drei Jahren) finanziert werden können. Dennoch bleibt die Mittelansammlung die Ausnahme vom Grundgebot der zeitnahen Verwendung. Es handelt sich auch immer um eine vorübergehende Mittelansammlung. Um das sicherzustellen, muss der Zeithorizont regelmäßig klar definiert sein.