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  • 02.04.2015 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Übertragung kommunalen Grundbesitzes nicht steuerbefreit

    | Überträgt eine Stadt oder Gemeinde ein Grundstück auf einen privatrechtlichen gemeinnützigen Träger, liegt meist keine freigebige Zuwendung im Sinne des § 3 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) vor. Das entschied das FG Nürnberg bei einer Gemeinde, die ein Grundstück auf einen Verein übertrug, der dort eine Kindertagesstätte bauen sollte. |