· Fachbeitrag · Grundsteuerreform
Die Grundsteuererklärung im gemeinnützigen Verein: So füllen Sie das Formular aus
| Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts muss elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden. Im ELSTER-Portal gibt es dafür entsprechende Formulare. Dabei gilt die vereinfachte Erklärung nur für Privatgrundstücke. Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen können sie nicht nutzen. Wegen der teils unterschiedlichen Landesregelungen gibt es für Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen unterschiedliche Formulare. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg werden aber die gleichen Anlagen beigefügt. VB führt Sie durch das Formular. |
Die erforderlichen Daten
In der Steuererklärung muss jedes Grundstück einzeln eingetragen werden. Dazu werden folgende Einzelangaben benötigt:
- Größe des Grundstücks bzw. der Nutzfläche
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