· Fachbeitrag · Jahressteuergesetz 2013
Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen wird erweitert
| Der Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 enthält eine wichtige Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung für gemeinnützige Bildungsträger. |
Konkret besteht die Änderung darin, dass § 22b UStG gestrichen - und die Befreiungsvorschrift in abgeänderter Form in § 21 UStG aufgenommen wird (BMF, Entwurf Jahressteuergesetz 2013, Abruf-Nr. 120913).
Inhaltlich führt das zu drei Änderungen:
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