· Fachbeitrag · Jahressteuergesetz
JStG 2024: Das sind die steuerlichen Änderungen für gemeinnützige Einrichtungen
| Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2024 am 22.11.2024 zugestimmt. Es tritt mit Verkündung in Kraft, also voraussichtlich zum 01.01.2025. Für gemeinnützige Einrichtungen sind folgende Änderungen von Bedeutung. |
Wohnungsgemeinnützigkeit
Die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ wird unter § 52 Abs. 2 Nr. 26 als neuer gemeinnütziger Zweck in die AO aufgenommen (VB 7/2024, Seite 12 → Abruf-Nr. 50074896). Die Neuregelung trifft zunächst eine Klarstellung bezüglich der steuerbegünstigten Wohnraumüberlassung (die schon bisher als mildtätiger Zweck begünstigt war).
Zugleich erhöhen sich die Einkommensgrenzen für die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit. Statt des Vierfachen des Sozialhilferegelsatzes gilt das Fünffache; bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden das Sechsfache statt des Fünffachen.
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