· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Wer schuldet die Lohnsteuer bei an Verband abgestellten Spieler?
| Werden Spieler zu Training oder Wettkampf an den Ligaverband abgestellt, kann die Vergütung als Lohnzahlung Dritter einzustufen sein, für die der Verein die Lohnsteuer schuldet. Ob das aber tatsächlich der Fall ist, hängt von den konkreten Vereinbarungen zwischen Verein und Spieler an. Das FG Köln hat in einem aktuellen Fall eine Lohnzahlung Dritter verneint. |
Hintergrund | Arbeitslohn kann bei Zahlungen eines Dritten vorliegen, wenn es sich um ein Entgelt für eine Leistung handelt, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt. Zahlungen eines Verbands an einen von einem Mitgliedsverein abgestellten Sportler können deswegen beim Verein prinzipiell zur Lohnsteuerschuld führen.
Das FG Münster lehnte aber im konkreten Fall eine solche - vom Finanzamt noch angenommene - Steuerschuldnerschaft ab (FG Münster, Urteil vom 25.3.2015, Az. 7 U 3010/12 L, Abruf-Nr. 144397). Hier war ein Handballer vom Deutschen Handballbund (DHB) zu Länderspielen, Lehrgängen und Trainingslagern eingeladen worden. Dafür hatte er ein Entgelt und Reisekostenersatz erhalten. Das FG verneinte eine Lohnzahlung Dritter (nach § 38 Abs. 1 S. 3 EStG), weil
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