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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Ist die Untermietung als Vermögensverwaltung begünstigt?

    | Die langfristige Vermietung von Immobilien ist als Vermögensverwaltung körperschaftsteuerfrei. Gemeinnützigkeitsrechtlich nicht geklärt ist, ob das auch für die Untervermietung gilt. |

     

    Frage: Unser gemeinnütziger Verein mietet ein Haus, das er überwiegend für seine satzungsbezogenen Veranstaltungen nutzt. Es gibt mehrere Zimmer in diesem Haus, die wir dauerhaft untervermieten, um die Mietkosten zu decken. Wie müssen wir das steuerlich behandeln?

     

    Antwort: Finanzverwaltung und Rechtsprechung haben das bisher nicht geklärt. Es spricht aber einiges für eine Vermögensverwaltung.