· Fachbeitrag · Praxisfall
Kostenlose Werbung für andere Organisationen?
| Sponsoren machen ihre Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen oft davon abhängig, dass diese Gegenleistungen erbringen. Hier müssen die steuerlichen Folgen genau beachtet werden. |
Frage: Unser Verein hat eine Reihe von Werbekunden, die Bandenwerbung gebucht haben. Einige sind zudem auf den Plakaten platziert, mit denen wir zu Veranstaltungen einladen. Wir wollen dort künftig auch für Sponsoren werben, die uns laufend unterstützen, aber nicht direkt für den Werbeplatz zahlen. Außerdem wollen wir ohne Bezahlung für eine gemeinnützige Jugendhilfeeinrichtung werben, mit der wir eng zusammenarbeiten. Können wir das so machen?
Antwort: Sie müssen hier zweierlei beachten: Wie werden die Zahlungen der Sponsoren behandelt, wenn eine werbliche Gegenleistung erfolgt und liegt mangels Vergütung u. U. eine unentgeltliche Zuwendung vor?
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