· Fachbeitrag · Praxisfall
Musikverein kauft Instrumente und überlässt sie Mitgliedern: Zweckbetrieb oder steuerpflichtig?
| Der Verkauf ‒ auch von zweckgebunden genutzten ‒ Gegenständen ist regelmäßig ertragsteuerpflichtig. Das Verleihen an Mitglieder kann dagegen steuerlich in mehrfacher Hinsicht von Vorteil sein. |
Frage: Wir sind ein gemeinnütziges Amateurorchester. Um Mitgliedern den Erwerb der teuren Instrumente zu erleichtern, haben wir Instrumente in den Vereinsbestand gekauft, wobei wir zudem Mengenrabatte erhalten. Mitglieder haben die Möglichkeit, diese Instrumente zinslos von uns in Raten zum Kaufbetrag zu übernehmen. Wie müssen wir das steuerlich und buchhalterisch behandeln?
Antwort: Ein Verkauf von Gegenständen fällt regelmäßig in den steuerpflichtigen Bereich. Das Verleihen müsste aber begünstigt sein.
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