· Fachbeitrag · Praxisfall
Theaterverein: Ist die Vermietung eines Theatersaals ein Zweckbetrieb des Vereins?
| Die Vermietung von Räumen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zweckbetrieb sein. Es kommt hierbei aber auf den engen Zusammenhang der Vermietung mit den Satzungszwecken an. |
Frage: Wir sind ein Theaterverein (Förderung von Kunst und Kultur) und vermieten unseren Theatersaal tageweise an freie Theatergruppen, die bei uns Mitglieder sind, sowie an Nichtmitglieder. Fallen die Einnahmen in den Zweckbetrieb? Gilt das auch für die Mitvermietung von Lichtpult und die Tontechnik?
Antwort: Mindestens die Vermietung des Theatersaals an Mitglieder sollte als Zweckbetrieb behandelt werden können. Für Nichtmitglieder wird das regelmäßig nicht gelten. Da Rechtsprechung und Finanzverwaltung die Vermietung nur in Sonderfällen als Zweckbetrieb anerkannt haben, sollten Sie die Frage aber mit dem Finanzamt abklären.
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